forstlicher Betriebsvollzug
Der forstliche Betriebsvollzug umfasst alle Aufgaben, die zur Durchführung der geplanten Wirtschaftsmaßnahmen wahrzunehmen sind.
Zum forstlichen Betriebsvollzug zählen folgende Aufgaben:
a) Aufstellung des jährlichen Wirtschaftspanes in Abstimmung mit dem Waldeigentümer
b) Auftragsvergabe (Ausschreibungen, Angebotseinholung) und den Lieferverträgen (Vertragsvorbereitung) in Abstimmung mit dem Waldeigentümer
c) Auszeichnen von Waldbeständen, auch ohne verwertbaren Holzanfall
d) Vermessungsleistungen für Betriebsarbeiten z.B. Einmessen von Rückegassen
e) Organisation und begleitende Kontrolle der Forstbetriebsarbeiten
insbesondere:
- Verjüngung und Pflege von Waldbeständen, einschließlich Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut
- Holzerntemaßnahmen
- Waldschutzmaßnahmen
- Wege- und Wasserbauarbeiten
- Maßnahmen des Naturschutzes im Wald
- forstliche Nebennutzungen
- Holzerntehilfe (Sortierung und Aufnahme des Holzes)
- Betriebsbuchführung, Naturalbuchführung
- Mitwirkung bei der Ausbildung von Forstwirten

Die Axt im Wald oder besser nachhaltige Waldwirtschaft